• Stefan Budde-Siegel VDI | Freier Sachverständiger
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FREIER SACHVERSTÄNDIGER
BAUGUTACHTER
BAUSACHVERSTÄNDIGER
BRANDSCHUTZ
GERICHTSGUTACHTER
GUTACHTER
VDI

Laut Wikipedia ist „ein Sachverständiger (engl. expert) eine natürliche Person […] mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. […] Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der besonderen Sachkunde […] Der zertifizierte Sachverständige unterliegt bezüglich seiner persönlichen Eignung und seiner fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle.“

Als von verschiedenen berufsständischen Verbänden zertifizierter, unabhängig und freiberuflich arbeitender

Sachverständiger für Brandschutz und -ursachen,
Bauschaden- und Immobilienbewertung,
Honorarabrechnungen gem. HOAI und nach AHO sowie
Immobilien- und Liegenschaftenbewertung,

als

hochschulzertifizierter Fachplaner Brandschutz

und als

Lehrbeauftragter für Baukonstruktion (FH)

steht unser Büroinhaber für die fachliche Kompetenz, den hervorragenden Ruf und das hohe Ansehen unserer Arbeiten.

Zugleich ist unsere Büroleitung eingetragen in Sachverständigenlisten an verschiedenen Gerichten, publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und doziert u. a. an privaten Bildungseinrichtungen, Hochschulen und kommunalen Schulen.

Daneben engagiert sich diese in Normen-, Richtlinienausschüssen und zahlreichen Berufsvereinigungen.

Hinweis: Unlauter agierende Kollegen erkennen Sie daran, dass diese sich als „Bausachverständige“ pauschal titulieren und somit das Urteil des OLG Stuttgart, Az.: 2 U 13/07, vom 27.09.2007 ignorieren. Dieses Urteil beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung „Bausachverständiger“ und der Beschränkung der Tätigkeit des Sachverständigen auf das Gebiet, für das er bestellt ist. Die Bezeichnung „Bausachverständiger“ deutet auf ein derart umfangreiches Sachgebiet und Fachwissen hin, dass das Sachgebiet in all seinen Facetten wohl kaum von einem einzelnen Sachverständigen gutachterlich bearbeitet werden kann. Wir sind alle nicht allwissend.

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Sachverständigen-Zertifikate
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Lehrauftrag
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Jahre Berufserfahrung

WAS KOSTET EIN GUTACHTER / SACHVERSTÄNDIGER?

Das Honorar eines Sachverständigen ist gesetzlich geregelt. Entweder entsprechend gem. der HOAI und dem JVEG oder nach den Empfehlungen der AHO-Fachkommissionen.

Natürlich gibt es immer wieder Kollegen, die diese gesetzlich festgesetzten Kostenrahmen unterschreiten und Ihnen unlautere Angebote machen. Bewerten Sie selber die Leistung und Qualität dieser Anbieter. Bedenken Sie auch, dass bei einer Beauftragung unserer geschätzten Mitbewerber diese ohne eine anders lautende Honorarvereinbarung jederzeit berechtigt sind gem. der HOAI, den Sachverständigenordnungen (z. B. SV-VO in NRW) bzw. dem JVEG abzurechnen. Dies sogar rechtlich zwingend müssen.

So können preiswerte Offerten schnell zum Kosten-Bumerang werden.

Wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für unsere Dienstleistungen, ehrlich und ohne Fallstricke.

FRAGEN?
RUFEN SIE UNS AN!

Technische Beratung
0900 1 427263

(2,99 EUR/Min. aus dem Festnetz, max. 2,99 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen)

WhatsApp
0176 47508899

(WhatsApp Nachrichten sind in der Regel kostenlos, es können jedoch Gebühren für die Datenübertragung anfallen.)

EINSATZGEBIETE

Von unseren Büros in Berlin (Zentrale), Herne und Köln werden wir gerne bundesweit und im Ausland für Sie tätig.

Schwerpunktmäßig hauptsächlich im Berliner Raum, Frankfurt am Main, Münsterland, Ostwestfalen, Rheinland, Ruhrgebiet, Sauerland und Umgebung tätig.

Insbesondere mit und durch unsere Partner auf / in Quisqueya – San Pedro de Macorís (DOM), Bochum, Borkum (Insel), Datteln, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck und Sulzbach.

BERLIN
Telefon: 030 770190740

Stromstr. 11-17
10551 Berlin
Deutschland
Berlin

HERNE (Firmensitz)
Telefon: 02323 9939302

An der Kreuzkirche 17-19
44623 Herne
Deutschland
NRW

KÖLN
Telefon: 0221 63061180

Im Zollhafen 18-24
50678 Köln
Deutschland
NRW

MITGLIED IM

DEKRA e. V.
Verein Deutscher Ingenieure e. V.

Geschäftszeiten: Montags – Freitags 10:00 – 22:00 Uhr | Besprechungs- und Vertretertermine nur auf vorheriger, telefonischer Vereinbarung.